Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen
(im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen
durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und
Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder
Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden,
spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur
Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses
schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden
Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine
Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich
anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch
ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge,
Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen.
II. Überlassenes Bildmaterial
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes
Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher
technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für
elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen
gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte
Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz
handelt.
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder
Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten
sind.
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und
zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet
wird.
5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu
behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken
der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung
weitergeben.
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder
Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind
innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls
gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie
verzeichnet zugegangen.
III. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht
zur einmaligen Verwendung.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche
Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden
und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige
Grundhonorar.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen
für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden
angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder
Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r
sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im
Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.),
für das das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der
Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung,
Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist
honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen
Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für: * eine
Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in
Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen
oder bei sonstigen Nachdrucken, * jegliche Bearbeitung, Änderung
oder Umgestaltung des Bildmaterials, * die Digitalisierung,
Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern
aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder
elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Disketten, Festplatten,
Arbeitsspeicher, etc.), soweit dieses nicht nur der technischen
Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB dient, *
jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM,
DVD, Disketten oder ähnlichen Datenträgern, * jegliche Aufnahme
oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-
Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es
sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt), * die
Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der
Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen
Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies
geeignet sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage
oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen
urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger
schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung
mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet,
nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt
werden.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten
Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf
andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials
ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom
Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung
zum jeweiligen Bild.
IV. Haftung
Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten
abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein
entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb
von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus
sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei
Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die
Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten
Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
V. Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart
worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen
Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing
(MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen
Mehrwertsteuer.
2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials
zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll das
Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist
dieses schriftlich zu vereinbaren.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material-
und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche
Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im
Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
4. Das Honorar gemäß IV. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu
zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial
nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als
Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt
vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von
mindestens Euro 75,00 pro Aufnahme an.
5. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts
ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die
Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen
Gegenforderungen.
VI. Rückgabe des Bildmaterials
1. Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach
der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens
jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert
zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare.
2. Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit
dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der
Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt,
hat der Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats
nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere
Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam,
wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.
3. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf
dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das
Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports
bis zum Eingang beim Fotografen.
VII. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen
erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des
Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe
des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich
weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder
nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe
von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen.
3. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne
Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an
welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist
eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu
zahlen.
4. Durch die in Ziffer VII. vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei
Nutzungsrechte begründet.
VIII. Sonstiges
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart,
und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer
Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige
Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu
ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und
juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann
ist, der Wohnsitz des Fotografen.











